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RG, 01.11.1902 - Rep. I. 178/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung des § 898 (§ 789) des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Seeversicherung. Konkurs.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- digishelf.de (Kurzinformation)
Konkurs des Versicherers. Allgemeine Seeversicherungs-Bedingungen § 168
Papierfundstellen
- RGZ 52, 405
Wird zitiert von ...
- BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79
Berufsgenossenschaft - Rückständiger Beitrag - Konkurseröffnung - Masseschulden
Da er in die Rechte und Pflichten des Gemeinschuldners eintritt (RGZ 52, 405, 407), besteht auch ihm gegenüber die gleiche Interessenlage wie gegenüber dem Gemeinsohuldner (Unternehmer), dem gegenüber der Beitragsbescheid die Angaben enthalten muß, nach denen der Beitragschuldner die Beitragsberechnung prüfen kann (5 746 Abs. 2 EVO).